EU harmonisiert Befähigungsnachweise für die Binnenschifffahrt

Die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen soll die Karrierechancen für alle Mannschaftsmitglieder verbessern

EU harmonisiert Befähigungsnachweise für die Binnenschifffahrt

Der maltesische Ratsvorsitz hat in der Vorwoche eine informelle Einigung mit dem Europäischen Parlament über die Schaffung eines gemeinsamen Systems von Befähigungsnachweisen für Personen, die in der EU in der Binnenschifffahrt beschäftigt sind, erzielt. Inhaber eines solchen Befähigungsnachweises werden ihren Beruf auf Binnenwasserstraßen in ganz Europa ausüben können. Das neue System wird die Karrierechancen in diesem Sektor verbessern und es qualifizierten Personen erleichtern, einen Job unabhängig vom Einsatzort anzunehmen.

Das einheitliche System von Befähigungsnachweisen wird für alle Mannschaftsmitglieder gelten, von Lehrlingen bis zu Schiffsführerinnen und Schiffsführern. Geographisch gesehen wird das neue System für alle Aktivitäten auf Binnenwasserstraßen der Union gelten, die in den Geltungsbereich der Richtlinie fallen, auch auf dem Rhein. Beide Aspekte stellen eine klare Verbesserung der derzeitigen Situation dar, in der das EU-Recht über die gegenseitige Anerkennung im Sektor nur für Schiffsführerinnen und Schiffsführer gilt – und nur, wenn sie auf anderen Flüssen und Kanälen als dem Rhein tätig sind. Alle anderen Mannschaftsmitglieder fallen unter die horizontale Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen.

Die neuen Befähigungsnachweise werden auf Grundlage von Kompetenzen ausgestellt, damit talentierte und motivierte Menschen mehr Flexibilität genießen und schneller beruflich aufsteigen können. Derzeit ist es üblich, dass jemand eine Stelle eine bestimmte Anzahl von Jahren innehaben muss, bevor eine Beförderung möglich ist. Die Einführung von kompetenzbasierten Qualifikationen sollte zudem für mehr Sicherheit sorgen und die Kosten verringern, die durch Unfälle entstehen.

Um einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden, werden die neuen Regeln die unterschiedlichen Gegebenheiten der EU-Länder berücksichtigen. In manchen Mitgliedstaaten gibt es keine Binnenschifffahrt, in manchen gibt es Wasserstraßen, die nicht mit denen anderer Mitgliedstaaten verbunden sind, und in anderen Ländern wiederum ist die Binnenschifffahrt nur saisonal oder sehr begrenzt.

Alle Mitgliedstaaten mit einem Binnenschifffahrtssektor, und sei er auch noch so klein, werden den EU-Befähigungsnachweis anerkennen müssen; in welchem Umfang sie die anderen Bestimmungen in nationales Recht umsetzen oder einbinden müssen, wird jedoch von der Kostenwirksamkeit und dem Mehrwert in Abhängigkeit von ihren jeweiligen Gegebenheiten abhängen.

„Die Binnenschifffahrt ist der energieeffizienteste Verkehrsträger und hat großes Potenzial, insbesondere im Hinblick auf die Verlagerung von mehr Frachtverkehr von der Straße auf die Wasserwege. Das einheitliche System von Befähigungsnachweisen eröffnet neue Karrieremöglichkeiten und wird hoffentlich dem ganzen Sektor neue Impulse verleihen“, meinte Ian Borg, der maltesische Minister für Verkehr, Infrastruktur und Investitionen. „Darüber hinaus freut es mich, dass die Bestimmungen nur bei Bedarf anzuwenden sind, da diese Art der Beförderung aufgrund der Topographie nicht in allen Ländern der EU möglich ist.“

Der vereinbarte Richtlinienentwurf ist Teil der Bemühungen der EU, den Binnenschiffsverkehr im Rahmen des NAIADES II-Programms zu fördern.

www.europa.eu

 

 

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