Brüssel zieht Express Interfracht und DB Schenker zur Rechenschaft

Europäische Kommission verhängt Kartell-Geldbußen in Höhe von 49 Mio. Euro für Schienengüterverkehrsbetreiber

Default Thumbnail

Die Europäische Kommission hat Geldbußen in Höhe von 49,15 Mio. Euro für die zu den Österreichischen Bundesbahnen gehörende Express Interfracht und die zur Deutschen Bahn gehörende DB Schenker verhängt, weil sie durch ihre Beteiligung an einem Kartell gegen das EU-Kartellrecht auf dem Markt für sogenannte „Ganzzugdienstleistungen“ verstoßen haben. Die drei Unternehmen trafen Preisabsprachen und teilten ihre Kunden für ihre „Balkantrain-“ und „Soptrain-“Dienstleistungen in Europa für fast acht Jahre zu. Kühne + Nagel aus der Schweiz, das eines der größten Transport- und Logistikunternehmen in Europa ist, beteiligte sich ebenfalls am Kartell, wurde aber mit keiner Geldbuße belegt, da das Unternehmen aufgrund der Bekanntgabe des Kartells unter die Kronzeugenregelung der Kommission von 2006 fiel. Express Interfracht und DB Schenker erhielten nach der Kronzeugenregelung Geldbußenermäßigungen, weil sie beider Untersuchung mit der Kommission kooperiert hatten. Da alle drei Unternehmen einem Vergleich mit der Kommission zustimmten, wurde ihre Geldbuße um weitere 10 Prozent reduziert. Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärte hierzu: „Ich finde es sehr enttäuschend, dass ein Projekt zur Verbesserung der Transporteffizienz und zur Förderung eines umweltfreundlichen Gütertransports durch ein Kartell beeinträchtigt wurde. Die Europäische Union braucht Schienengüterverkehrsmärkte, um auf der Grundlage eines wirksamen Wettbewerbs effizient zu funktionieren und nicht von den Einzelinteressen zulasten der Kunden gelenkt zu werden.“ Die unter das Kartell fallenden Ganzzüge, d. h. der „Balkantrain“ und der „Soptrain“ wurden gemeinsam von Kühne+Nagel, Express Interfracht und Schenker betrieben. Der „Balkantrain“ gewährleistet die Verbindung zwischen West- und Mitteleuropa und Südosteuropa. Der „Soptrain“ verbindet Mitteleuropa mit Rumänien.
Um den Wettbewerb zwischen ihnen einzuschränken, vereinbarten die Unternehmen mehrere restriktive Praktiken:
• Sie verständigten sich auf bestehende und neue Kunden und deren Zuweisung
sowie auf die Einrichtung eines Systems für die Zuteilung der Kunden,
einschließlich eines „Meldesystems“ für neue Kunden.
• Sie tauschten vertrauliche Informationen über bestimmte Kundenanfragen aus.
• Sie teilten Gütervolumina aus Verträgen mit nachgelagerten Kunden auf.
• Sie koordinierten die Preise direkt, indem sie einander Scheinangebote für Kunden unterbreiteten, die unter ihr Kundenzuteilungssystem fielen, und nachgelagerten Kunden koordinierte Verkaufspreise anboten. Alle Unternehmen waren von Juli 2004 bis Juni 2012 an der Zuwiderhandlung beteiligt.

Insgesamt wurden folgende Geldbußen verhängt:
Ermäßigung nach der Kronzeugenregelung / Ermäßigung nach der Mitteilung über Vergleichsverfahren / Geldbuße (in EUR)
K+N 100 % /10 % / € 0,-
EXIF 45 % / 10 % / € 17.356.000,-
Schenker 30 % / 10 % / € 31.798.000,-

Gesamtgeldbuße:  € 49.154.000,-

www.europa.eu

Werbung